Wahlleistungen

Im Falle einer akuten Erkrankung werden die notwendigen Untersuchungen in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Wir bieten darüber hinaus medizinisch sinnvolle und von unserer Fachgesellschaft empfohlene Zusatzleistungen an, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und zweckmäßigen Patientenversorgung hinausgehen. Die hieraus entstehenden Kosten müssen vom Patient selbst getragen werden. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).